Nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages würde der Einsatz von Bodentruppen eines NATO-Staates in der Ukraine nicht automatisch alle anderen NATO-Staaten zu Konfliktparteien machen.

Zwar würde der jeweilige Staat selbst zur Konfliktpartei werden, wie aus einem noch unveröffentlichten Lagebericht der parlamentarischen Expertengruppe hervorgeht.

„Wenn der NATO-Mitgliedsstaat einseitig handelt, also nicht im Rahmen einer zuvor beschlossenen NATO-Operation und außerhalb der militärischen Kommandostrukturen der NATO, werden weder die NATO als Ganzes noch andere NATO-Partnerstaaten Konfliktparteien“, heißt es in der Zeitung schreibt. Der dpa zur Verfügung gestellt, heißt es weiter.

Ende Februar schloss der französische Präsident Emmanuel Macron den künftigen Einsatz von Bodentruppen in der Ukraine nicht aus. Bundeskanzler Olaf Scholz hingegen lehnte den Einsatz westlicher Soldaten in der Ukraine klar ab.

Beatrix von Storch, AfD-Bundestagsabgeordnete, stellte nach Angaben ihres Büros daraufhin die Frage, welche Auswirkungen ein Einsatz von Bodentruppen durch einen Nato-Staat auf den sogenannten Bündnisfall hätte, bei dem Nato-Mitglieder zur gegenseitigen Verteidigung verpflichtet sind .

Experten des Bundestages schrieben: „Wenn die Truppen eines NATO-Mitgliedstaats in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der UN-Charta) zugunsten der Ukraine betreiben und von der anderen Vertragspartei angegriffen werden.“ Konflikt (Russland) während der Schlacht in der Konfliktzone, stellt dies keinen Fall der Anwendung von Artikel 5 des NATO-Vertrags dar.

Sie betonten, dass sich Artikel 5 des NATO-Vertrags auf Angriffe von NATO-Staaten und Truppen auf oder über ihrem Territorium beziehe.

„Ein militärisches Engagement französischer Bodentruppen zugunsten der Ukraine würde auf dem kollektiven Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen basieren und wäre daher durch internationales Recht zulässig“, heißt es in der Zeitung.

„Eine militärische Reaktion Russlands gegen Ziele in Frankreich würde hingegen einen „bewaffneten Angriff“ (völkerrechtswidrig) im Sinne des Artikels 5 des NATO-Vertrags darstellen, der die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Ausrufung des NATO-Vertrags schaffen würde Fall des NATO-Bündnisses.

Die Forschungsdienste sind ein aus acht Fachabteilungen bestehender Unterbereich des Bundestages mit rund 100 Mitarbeitern, wie aus einem Merkblatt des Bundestages hervorgeht.

Experten recherchieren zu Themen im Auftrag einzelner Abgeordneter sowie von Bundestagsausschüssen. Sie erstellen prägnante Informationen, Dokumentationen, Sachberichte, detaillierte Analysen und Gutachten.

Im Factsheet werden sie auch als „Think Tank des Parlaments“ bezeichnet. Dadurch arbeiten sie „politisch neutral und objektiv“.

By rb8jg

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