Ebenso erwägen die Kläger verhaltensbezogene und strukturelle Lösungen, die Google daran hindern würden, Produkte wie Chrome, Play und Android zum Nutzen der Google-Suche und von mit der Google-Suche verbundenen Produkten und Funktionen – einschließlich Hotspots und – neuer Suchfunktionen wie künstlicher Intelligenz zu nutzen. auf Konkurrenten oder Neueinsteiger.