Nach sorgfältiger Prüfung der Argumente der Parteien sowie der zahlreichen Amicus-Curiae-Argumente in diesem Fall1 kommt das Gericht zu dem Schluss, dass angesichts der Tatsache, dass die gut argumentierten Behauptungen der Klage die Behauptung der SEC, dass Coinbase als nicht registrierter Wertpapiervermittler tätig war, die Beklagten plausibel stützen, Der Antrag ist grundsätzlich abzulehnen. Wie hier erläutert, mag die „Krypto“-Nomenklatur neu sein, aber die umstrittenen Transaktionen passen problemlos in den Rahmen, den Gerichte seit fast achtzig Jahren zur Identifizierung von Wertpapieren verwenden. Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die SEC zu Recht behauptet, dass Coinbase über sein Staking-Programm am nicht registrierten Angebot und Verkauf von Wertpapieren beteiligt war.

Das Gericht stimmt jedoch mit den Beklagten darin überein, dass sie berechtigt sind, den Vorwurf zurückzuweisen, dass Coinbase als nicht registrierter Broker auftritt, indem es seinen Kunden seine Wallet-App zur Verfügung stellt.

By rb8jg

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